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Gegen illegalen Handel mit Splitgeräten: Lobbyarbeit zahlt sich aus!
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Mehr InformationenDer illegale Handel mit Split-Klimageräten stellt seit Jahren ein großes Problem dar, insbesondere im Onlinehandel und in Baumärkten. Dank der gemeinsamen Lobbyarbeit von Branchenverbänden wie dem Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), dem Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV), dem Fachverband Gebäude-Klima (FGK) und der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik (BFS) zeichnen sich nun wichtige Fortschritte ab.
Klare Forderungen mit Wirkung
In den Stellungnahmen wurde gefordert, dass der Verkauf von Split-Klimaanlagen ohne den erforderlichen Nachweis einer Installation durch ein zertifiziertes Unternehmen als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Sowohl die novellierte F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 als auch die deutsche Chemikalienklimaschutzverordnung schreiben diesen Nachweis vor. Die Verbände haben auf die lückenhafte Umsetzung dieser Regelungen aufmerksam gemacht und eine strengere Überwachung gefordert.
Rechtliche Grundlagen und Konsequenzen
Die F-Gase-Verordnung und die Chemikalienklimaschutzverordnung regeln eindeutig, dass Split-Klimageräte nur an Endkunden verkauft werden dürfen, wenn der Käufer schriftlich nachweist, dass die Installation von einem zertifizierten Unternehmen durchgeführt wird. Trotz dieser Vorgaben gibt es viele Angebote im Online-Handel und in Baumärkten, die diesen Nachweis nicht verlangen. Dies führt oft zu fehlerhaften Installationen durch Laien, was zu Kältemittelverlusten und damit zur Freisetzung von fluorierten Treibhausgasen in die Atmosphäre führt.
Erste Erfolge in der Praxis

Ein bedeutender Erfolg wurde kürzlich in Großbritannien erzielt. Die Environment Agency hat erfolgreich gegen die Online-Verkaufsplattform Appliances Direct (AD) rechtliche Schritte eingeleitet. AD's Muttergesellschaft Buy It Direct (BID) wurde mit einer Geldstrafe von £37.500 belegt, weil sie Split-Klimaanlagen verkauft hatte, ohne sicherzustellen, dass diese von qualifizierten Ingenieuren installiert würden.
Diese Maßnahme setzt ein klares Signal für die Branche und zeigt, dass die bestehenden Gesetze tatsächlich durchgesetzt werden. Es ist zu erwarten, dass ähnliche Aktionen auch in anderen europäischen Ländern folgen werden.
Zukünftige Regulierungen
Die Europäische Union plant weitere Verschärfungen der Regelungen für Klimaanlagen:
- Ab dem 1. Januar 2025 werden Einzelsplit-Systeme mit weniger als 3 kg F-Gasen und einem GWP von 750 oder mehr verboten.
- Ab dem 1. Januar 2027 werden Split-Luft-Wasser-Systeme mit einer Nennleistung von bis zu 12 kW, die F-Gase mit einem GWP von 150 oder mehr enthalten, verboten.
- Ab dem 1. Januar 2029 gilt das Verbot für Split-Luft-Luft-Systeme mit einer Nennleistung von bis zu 12 kW.
Diese Regelungen zielen darauf ab, den Einsatz klimaschädlicher Kältemittel weiter zu reduzieren und umweltfreundlichere Alternativen zu fördern.
Fazit
Die Lobbyarbeit der Branchenverbände gegen den illegalen Handel mit Split-Klimageräten zeigt, wie wichtig und effektiv ein geschlossenes Vorgehen ist. Die ersten Erfolge, wie die Strafzahlung in Großbritannien, sind ermutigend. Gleichzeitig verdeutlichen die geplanten EU-Regulierungen, dass der Kampf gegen klimaschädliche Praktiken in der Kälte- und Klimatechnik weiter voranschreitet.
Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entwicklungen auf den deutschen Markt auswirken werden. Die Branche wird sich weiterhin für eine bessere Regulierung und Überwachung einsetzen müssen, um den illegalen Handel einzudämmen und den Umweltschutz zu fördern.

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